Allgemeine Geschäftsbedingungen
der OPER BURG GARS GmbH
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der OPER BURG GARS GmbH (im Folgenden „OBG“) und den Besucher und Besucherinnen aller von dieser angebotenen Veranstaltungen. Sie sind Bestandteil des über den Erwerb von Eintrittskarten geschlossenen Vertrags.
OPER BURG GARS inklusive Eigenveranstaltungen
1. Spielstätte
Die Veranstaltungen finden in der Burg Gars im Freien (Open Air) oder im Festsaal in der Burg Gars statt.
2.1 Eintrittspreise
Es gelten ausschließlich die auf der OBG-Webseite angeführten Kartenpreise und Ermäßigungen zum Zeitpunkt des Kartenerwerbs. Die Eintrittspreise beinhalten 10 % Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind im Kartenpreis grundsätzlich Versandgebühren, Programmhefte, Speisen und Getränke sowie ähnliche, im Zusammenhang mit den Veranstaltungen verfügbaren Angebote oder Leistungen.
2.2 Ermäßigungen
Karten zu ermäßigten Preisen sind nur in Verbindung mit einem die Ermäßigung begründenden Ausweis bzw. Dokument gültig. Können Ausweis bzw. Dokument beim Einlass nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen. Unterschiedliche Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Ermäßigungen sind nur im Vorverkauf buchbar und können nicht an der Abendkassa in Anspruch genommen werden. Bei bereits gekauften Karten können Ermäßigungen nicht nachträglich verrechnet werden. Für Fremdveranstaltungen können über OBG nur Eintrittskarten zum vollen Preis erworben werden. Ermäßigte Karten sowie Rollstuhlplätze können nicht online, sondern nur telefonisch, schriftlich oder persönlich im OBG-Kartenbüro gebucht werden.
3. Kartenverkauf
3.1 Kartenbestellungen
Karten können online, schriftlich, telefonisch oder direkt im Kartenbüro bzw. an der Abendkassa erworben werden. Soweit bei der Bestellung keine Kreditkartendetails (Kartennummer, Gültigkeit, CVC Prüfziffer) angegeben werden, werden die Bestellungen erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Bei Bestellung ohne Direktzahlung erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Reservierungsbestätigung per E-Mail oder Post zugestellt. Der angeführte Betrag muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf unserem Konto eingelangt sein. Sollte der Betrag nicht fristgerecht bei uns eingehen, können wir die Aufrechterhaltung Ihrer Reservierung nicht garantieren. Die Zahlungsart Vorauszahlung ist aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nur bis drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung verfügbar.
3.2 Zahlungsmodalitäten
Zahlungen können im Kartenbüro und an der Abendkassa in bar oder mit Bankomat- bzw. EC- Karte, online, via Kartenbüro und an der Abendkassa per Kreditkarte oder (bei telefonischer bzw. schriftlicher Bestellung) über eine Banküberweisung erfolgen. Andere Zahlarten (PayPal, Scheck…) werden von OBG nicht angeboten bzw. akzeptiert.
Neben VISA und Mastercard werden keine weiteren Kreditkarten akzeptiert. Der entsprechende Rechnungsbetrag wird über Ihr Kreditkartenkonto abgerechnet.
3.3 Versand – Hinterlegung
Der Versand von Eintrittskarten per E-Mail ist kostenlos. Für die Zusendung per Post werden pro Bestellung € 4,- für Porto verrechnet. Nach vorheriger Bezahlung können Karten auch im Kartenbüro oder am Veranstaltungstag, ausschließlich von Eigenveranstaltungen der OBG an der Abendkassa hinterlegt und abgeholt werden.
3.4 Rechnungslegung
Die Eintrittskarte gilt als Rechnung. Auf Wunsch kann auch zusätzlich eine gesonderte Rechnung ausgestellt werden.
3.5 Selbst ausgedruckte Eintrittskarten
Die Eintrittskarte ist nur für die aufgedruckte Veranstaltung gültig, muss beim Einlass vorgewiesen werden und wird mit der ersten Kontrolle entwertet. Jegliche Vervielfältigung, Kopie oder Veränderung einer Eintrittskarte sowie jegliche elektronische Bearbeitung ist ausdrücklich untersagt.
3.6 Öffnungszeiten Kartenverkaufsstellen
Das Kartenbüro (Hauptplatz 80, 3571 Gars am Kamp) sowie der telefonische Verkauf sind zu den auf der Website angegebenen Zeiten geöffnet. Die Abendkassa in der Burg Gars öffnet bei Veranstaltungen zwei Stunden vor Beginn.
3.7 Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern von OBG gestattet und ohne vorherige Zustimmung unzulässig. OBG kann den Verkauf von Eintrittskarten bzw. die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.
Der Kartenversand erfolgt auf Wunsch nach Zahlungseingang (Kreditkarte oder Rechnung). Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, wird die Bestellung storniert und die Karten werden in den freien Verkauf gegeben.
Die OBG übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.
Die Verwendung von Datenmaterial (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial aus dem Besitz von OBG) zu Werbezwecken ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern unter Nennung des Bildnachweises gestattet.
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich zulässig. Einlass zu Veranstaltungen wird aber grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.
OBG übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit von Eintrittskarten privater Kartenanbieter und rät von Kartenkäufen über nicht autorisierte Online-Plattformen ab. Eine Verifizierung der Gültigkeit der Eintrittskarten ist in diesen Fällen nicht möglich. Das Risiko liegt zur Gänze beim Kartenkäufer.
OBG kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Personen verweigern, welche diese mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkaufen.
Der Weiterverkauf von Karten am Veranstaltungsort ist untersagt.
3.8 Umtausch – Rücknahme
Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Dies gilt auch bei begründetem Nichtbesuch einer Veranstaltung. Ausnahmen können in Härtefällen im Kulanzweg aber ohne jede Anspruchsberechtigung gewährt werden.
Änderungen der Besetzung, des Programms oder des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten. Falls es zu einer Änderung kommt, unternimmt OBG in einem zumutbaren Rahmen alles, um Kartenkäufer darüber zu informieren.
Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des §18 (1) Z 10 FAGG handelt.
OBG behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder einer besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
3.9 Kartenverlust
Bei einem Kartenverlust kann dem Kartenkäufer einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn der Kartenkäufer belegen oder zumindest glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gebucht worden ist. Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Originalkarte Vorrang gegenüber dem Besitzer der Ersatzkarte.
4. Änderungen, Abbruch oder Absage von Veranstaltungen
Die OBG muss sich auch kurzfristige Änderungen von Besetzungen, Programm oder Beginnzeiten, bis hin zur Verschiebung oder Absage von Veranstaltungen, vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass nur offizielle Mitteilungen seitens der OBG dazu verbindlich sind. Für diesbezügliche Angaben in nicht autorisierten Veröffentlichungen kann von der OBG keine Gewähr übernommen werden.
Aus personellen (Erkrankung bzw. Ausfall nicht ersetzbarer Interpreten), technischen (allgemeiner Stromausfall, etc.) oder politischen (Untersagung per Verordnung) Gründen, witterungsbedingt oder aufgrund höherer Gewalt kann es notwendig sein, eine Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen.
Aufführungen auf der Opernbühne der Burg Gars finden unter freiem Himmel statt und sind daher der jeweiligen Witterung ausgesetzt. Die dabei gebotene, einmalige Atmosphäre ist für unser Publikum aber derart attraktiv, dass der bei weitem überwiegende Anteil unserer Gäste gerne gewillt ist, ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen. Im Gegensatz dazu ist die OBG verpflichtet zu spielen, solange dies ohne Gefährdung oder massiver Beeinträchtigung für Publikum wie Ausführende möglich ist.
OBG ist daher bemüht, Vorstellungen bzw. Konzerte auch bei unbeständiger Witterung vollständig abzuhalten. Wir weisen deshalb darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei leichtem Regen gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Es kann bei entsprechender Wetterlage auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.
Bei dennoch notwendigem Abbruch einer Veranstaltung gilt diese trotzdem als gespielt, wenn zumindest der erste Akt einer Aufführung oder der reguläre erste Teil eines Konzerts dargeboten werden konnten. Das umfasst mindestens 45 Minuten, in der Regel aber nicht weniger als 60 Minuten Spieldauer. In einem solchen Fall gibt es keinen Anspruch auf Umtausch oder Rückkauf der Eintrittskarten.
Bei Abbruch bereits nach kürzerer Spieldauer oder wenn eine Aufführung gänzlich abgesagt werden muss, gibt es zunächst die Möglichkeit, Karten dieser Veranstaltung gegen gleichwertige eines Ersatztermins einzutauschen. Das können weitere Vorstellungen in der laufenden Saison oder solche der Opernproduktion des Folgejahres sein. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Kartenwert voll rückerstattet. Der Eintausch kann nur über das Kartenbüro erfolgen bei Vorlage der Originaltickets inkl. Rechnung. Die Refundierung von Kartenpreisen erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Verkaufsstellen.
Durch Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes kann es zu Verschiebungen von Veranstaltungsterminen kommen. Tickets können nicht zurückgenommen (umgetauscht oder zurückgekauft) werden – Ausnahme ist die Absage von Veranstaltungen. Wenn Sie Symptome von COVID-19 zeigen oder eine Absonderungsverfügung vorliegt, dürfen Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Der Veranstalter behält sich Programm- und Terminänderungen im für den Verbraucher zumutbaren Umfang vor. Bei einer Absage, Verschiebung oder Programmänderung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, werden keine Auslagen (Hotel, Reisekosten etc.) erstattet.
5. Veranstaltungsregeln/-information
5.1 Einlass
Einlass für das Publikum ist in der Regel eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Aus technischen oder dramaturgischen Gründen, aber auch witterungsbedingt kann sich die Einlasszeit verschieben. Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.
Mit Beginn einer Veranstaltung erlischt, aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die Ausführenden wie auch auf die anderen Besuchern*innen, der Anspruch auf den gebuchten Platz. Zuspätkommende finden nur in den Pausen bzw. in Begleitung des Publikumsdiensts Einlass. Es ist nicht erlaubt, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Differenzbetrag erhoben oder der/die Besucher*in von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
5.2 Zutritt für Kinder
Kinder benötigen – unabhängig von Alter und Körpergröße – eine eigene Karte bzw. einen eigenen Sitzplatz. Der Zutritt für Kinder ist an die Anwesenheit einer autorisierten Begleitperson gebunden. Diese hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen Störungen anderer Besucher und Besucherinnen kommt. Davon ausgenommen sind selbstverständlich speziell gekennzeichnete Veranstaltungen für Kinder.
5.3 Mitnahmeregelung
Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen gelten folgende Mitnahmeregelungen:
Zum Sitzplatz mitgeführt werden dürfen
- Taschen (können vom Publikumsdienst beim Einlass kontrolliert werden)
- Flaschen (bis max. 0,5 Liter) bzw. Becher aus Kunststoff
- Sitzkissen, Decken und alle Artikel aus dem Shop
NICHT zum Sitzplatz dürfen mitgenommen werden
- Glasflaschen, Gläser, Thermoskannen, Becher und Dosen
- erworbene Speisen
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung (einschließlich aller Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen) sowie Tonaufzeichnungsgeräte
- Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Laptops und Tablets (Ausnahme: Mobiltelefone)
- Koffer, Trolleys, Fahrrad- und Motorradhelme, Kindersitze, Sitzerhöhungen und sperrige
- Gegenstände jeglicher Art
- Stockschirme; Schirme dürfen auf der Tribüne keinesfalls aufgespannt werden
- Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes
- Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde mit Bescheinigung / bitte um vorherige Anmeldung)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Mitnahme jeglicher Lebensmitteln und Getränken am gesamten Areal der Festspiele verboten ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind Nahrungsmittel für Babys und Kleinkinder sowie vor Ort erworbene Speisen und Getränke.
6. Ton- und/oder Bildaufnahmen
Aufgrund des Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts und möglicher Störungen der Interpreten wie des Publikums sind Ton- und/oder Bildaufnahmen, auch mit Smartphones oder ähnlichen Aufnahmegeräten nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung der Kartenbesitzer ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.
Mit dem Kartenerwerb erklärt sich der/die Besucher und Besucherinnen mit Bildaufnahmen seiner Person und der damit verbundenen Verwertung in Form von Foto-, Fernseh- und Videoaufnahmen durch OBG oder durch berechtigte Dritte einverstanden.
7. Hausordnung
Besuchern und Besucherinnen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn der/die Besucher*in in früheren Vorstellungen die Hausordnung nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände der Burg Gars anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Burgareal verwiesen werden. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätten mitgenommen werden.
Das Rauchen ist nur außerhalb des Bühnen- und Tribünenbereichs gestattet.
Tiere, mit Ausnahme von Hilfshunden mit entsprechender Bescheinigung, sind in der Burg Gars aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht zugelassen.
Gegenstände aller Art, die im Areal der Burg Gars gefunden werden, sind bei der Abendkassa der Burg oder im Kartenbüro abzugeben. Ebendort ist der Verlust von Gegenständen zu melden.
Für Schäden, die Besucher*innen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes verursachen, haften die Personen selbst.
8. Datenschutz
Sowohl bei der Nutzung unserer Webseite als auch beim Besuch von Veranstaltungen ist uns die Privatsphäre der Besucher und Besucherinnen ein besonders wichtiges Anliegen. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutz“.
9. Schlussbestimmungen
Mit dem Kauf von Karten akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OBG. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die nicht betroffenen Teile ihr Gültigkeit.
Werden die Karten an Dritte und somit neuen Karteninhabern weitergegeben, sind die Regelungen und Pflichten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrecht und der neue Karteninhaber stimmt mit der Annahme der Karte damit ein.
Oper Burg Gars als Kartenverkaufsstelle für externe Veranstaltungen in der Burg Gars
Die Oper Burg Gars GmbH verkauft im Namen und auf Rechnung von externen Veranstaltern Karten für Veranstaltungen in der Burg Gars. Die OBG kann für externe Veranstaltungen nur Karten zum Vollpreis verkaufen und der Kaufvertrag wird mit dem Veranstalter direkt abgeschlossen. Der Veranstalter erhält von OBG eine detaillierte Abrechnung aller Kartenverkäufe.
Bei externen Veranstaltungen treten die Punkte 5.3, sowie 7-8 ebenfalls in Kraft.
Hausordnung
für das Veranstaltungsgelände BURG GARS
Am Schlossberg, 3571 Gars am Kamp / Thunau
Der Oper BURG GARS GmbH (Veranstalter) kommt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht zu. Die Anerkennung der Hausordnung ist Vorrausetzung für die Gewährung des Zutritts und gilt gleichermaßen für Besucher und Darsteller. Die gegenständliche Hausordnung gilt im gesamten Burggelände.
Ein Teil des Burggeländes wird als Veranstaltungsgelände (Bühne/Zuschauertribüne) genützt. Die Veränderung und/oder Beschädigung von Teilen der Burg, des Geländes, des Festspielgeländes oder der sanitären Einrichtungen ist untersagt.
Die Einfahrt mit PKW oder LKW auf das gesamte Burggelände ist grundsätzlich untersagt. Einfahrtsgenehmigungen können durch den Veranstalter ausgestellt werden und sind entsprechend sichtbar am PKW oder LKW anzubringen. Parken ist auf dem Burggelände untersagt und führt eine Besitzstörungsklage sowie allfällige Schadenersatzforderungen nach sich.
Der Aufenthalt am Burggelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zugang ist ausschließlich in die dafür ausgeschilderten Bereiche und auf Wegen zulässig. Klettern und Besteigen der Ruinen- bzw. Burgteile ist ausdrücklich untersagt. Der Zutritt zu allen technischen Räumen, Werkstätten, Depots und Lagerräumen ist nicht gestattet. Das Burggelände wird im Winter ausschließlich bei Veranstaltungen von Schnee und Eis geräumt.
Eltern haften für ihre Kinder.
Unfälle oder Schäden, die sich auf dem Burggelände ereignet haben, sind dem Veranstalter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Das Betreten der Bühne ist den Besuchern, außer im Gefahrenfall als Fluchtweg, nicht gestattet. Darsteller haben sich, während der Proben an die Anweisungen der Oper BURG GARS zu halten.
Das Burggelände wird grundsätzlich zwei bis drei Stunden vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
Besucher haben den Anweisungen des Ordnungspersonales, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie allfälligen Durchsagen Folge zu leisten.
Besucher und Darsteller, die das Burggelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Anordnungen nicht befolgt, kann vom Burggelände verwiesen werden.
Die Mitnahme von spitzen oder gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und Waffen, Feuerwerkskörpern und Rauchbomben, Laser-Pointern, etc. auf das Burggelände ist verboten. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann der Zutritt untersagt werden. Im Zweifel entscheidet der Ordnungsdienst über die Gefährlichkeit eines Gegenstandes oder einer Person.
Während der Proben – und Vorstellungszeiten finden Eingangskontrollen statt. Besucher und Darsteller sind beim Betreten des Burggelände verpflichtet, die Einlassberechtigung (Eintrittskarte; Darstellerausweis) unaufgefordert vorzuzeigen. Eine diesbezügliche Weigerung berechtigt den Veranstalter den Zutritt zu verwehren.
Ein Anspruch zurückgewiesener Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.
Besucher sind verpflichtet, den auf der Eintrittskarte angegebene Platz einzunehmen, das Ordnungspersonal ist dabei gerne behilflich. Das Stehen auf den Sitzen ist während der Vorstellung in den Zuschauerbereichen untersagt. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und andere Besucher erst in einer geeigneten Pause in die Veranstaltung eingelassen werden, dies obliegt dem Ordnungspersonal. Bei verspätetem Eintritt besteht kein Anspruch auf die gebuchten Plätze.
Innerhalb des Burggelände sind die gekennzeichneten Wege zu benutzen. Wird das Burggelände verlassen, muss, um erneuten Zutritt zu erhalten, die entsprechende Eintrittskarte mitgeführt werden, andernfalls kann der Zutritt nicht wieder gewährt werden.
Auf- und Abgänge, Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
Während der Vorstellungen ist die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Burggelände untersagt. Darstellern ist essen und trinken, sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken innerhalb der Probenzeiten gestattet. Die Abfallentsorgung hat in den gekennzeichneten Bereichen entsprechend der Anleitung der Betriebsführung (Mülltrennung) zu erfolgen. Zuwiderhandeln kann das Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränken in das Burgareal zur Folge haben. Besucher und Darsteller sind verpflichtet, Abfälle in den zur Verfügung stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Die Mitnahme von Hunden, ausgenommen bei Veranstaltungen, ist bis auf Weiteres gestattet. Hunde sind innerhalb des gesamten Burggeländes an der Leine zu führen. Zur Entsorgung der Exkremente stehen entsprechende Abfalleimer zur Verfügung. Die Entsorgung hat durch den jeweiligen Hundeführer zu erfolgen. Die Verschmutzung des Burggeländes ist untersagt.
Die Verteilung von Werbematerial, Drucksorten oä, ist ausschließlich mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Diese Genehmigung ist vorab schriftlich einzuholen.
Rauchen, sowie die Verwendung von E-Zigaretten, Feuer und offenes Licht sind sowohl im Bühnenbereich als auch auf den Zuschauertribünen strengstens untersagt.
Die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen ist verboten.
Personen, die das Burggelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
Aufführungen auf der Opernbühne der Burg Gars finden unter freiem Himmel statt und sind daher der jeweiligen Witterung ausgesetzt. Wir weisen deshalb darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei leichtem Regen gespielt wird. Bei einem notwendigen Abbruch einer Veranstaltung gilt diese trotzdem als gespielt, wenn zumindest der erste Akt einer Aufführung oder der reguläre erste Teil eines Konzerts dargeboten werden konnte. Das umfasst mindestens 45 Minuten, in der Regel aber nicht weniger als 60 Minuten Spieldauer. In einem solchen Fall gibt es keinen Anspruch auf Umtausch oder Rückkauf der Eintrittskarten. Bei Abbruch bereits nach kürzerer Spieldauer oder wenn eine Aufführung gänzlich abgesagt werden muss, gibt es zunächst die Möglichkeit, Karten dieser Veranstaltung gegen gleichwertige eines Ersatztermins einzutauschen Das können weitere Vorstellungen in der laufenden Saison oder solche der Opernproduktion des Folgejahres sein. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Kartenwert voll rückerstattet. Der Eintausch kann nur über das Kartenbüro erfolgen bei Vorlage der Originalticktes inkl. Rechnung. Die Refundierung von Kartenpreisen erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Verkaufsstellen.
Betriebsfremden Personen, die nicht zum Darstellerkreis gehören, ist grundsätzlich der Zutritt zu den für die Darsteller reservierten Bereichen sowie zur Bühne untersagt. Dies gilt insbesondere für die Künstlergarderoben, das Orchesterhaus und Aufenthaltsräume der Künstler sowie den Büros der Betriebsleitung.Die Anwesenheit betriebsfremder Person während Proben ist an die Genehmigung der Betriebsleitung gebunden.
Darsteller haften für die schuldhafte Beschädigung des Veranstaltereigentums bzw. des vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fremdeigentums. Kostüme und Requisiten sowie Bühnenbild(teile) haben zweckentsprechend und schonend behandelt zu werden.
Die gegenständliche Hausordnung tritt mit 01.09.2023 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Netiquette
Wir, die Oper BURG GARS, möchten mit unseren Social-Media-Kanälen Opernfans und kulturbegeisterten Personen eine Plattform bieten, bei der man sich über unsere laufenden Veranstaltungen und unsere Produktionen informieren kann. Weiteres laden wir alle Userinnen und User ein, konstruktive und anregende Konkurse miteinander zu führen. Wichtig ist uns dabei, dass diese Interaktionen immer mit gegenseitigem Respekt und Toleranz geführt werden. Auch wir, die Oper BURG GARS, fühlen uns verantwortlich diese Netiquette-Regeln jederzeit einzuhalten und zu schützen.
Auch wenn es sich bei Social Media um einen virtuellen Raum handelt, finden reale Interaktionen und Diskussionen zwischen Personen statt, daher bitten wir Userinnen und User, welche unsere Social-Media Kanäle besuchen und darin agieren, um ein verantwortliches und faires Verhalten miteinander. Diskriminierende oder angreifende Beleidigungen, sowie Beschimpfungen sind strengstens untersagt. Weiters akzeptieren wir keine sexistischen, rassistischen oder abwertenden Kommentare auf unseren Social-Media Kanälen. Zusätzlich lehnen wir auch verächtliche, beleidigende oder rufschädigende Kommentare zu einzelnen Personen ab. Wir möchten unsere Userinnen und User darauf aufmerksam machen, dass Kommentare grundsätzlich zum Thema des Beitrags passen und in einem höflichen Ton verfasst werden sollten.
Verstoß gegen unsere Netiquette:
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Wir wünschen viel Freude auf unseren Social-Media-Kanälen!
Stand vom 22.01.2024